Wir machen den fetten Sound!
in Berlin Prenzlauerberg und Mitte
Pratersound liefert, montiert und betreut Licht- und Tontechnik ganzheitlich für Veranstaltungen jeder Art. Wir statten Parties, Großveranstaltungen, Messen und Kongresse sowie Festivals, Konzerte und Bühnenprojekte mit der passenden Technik aus.
Kontakt
Tel. 0177-4285994
Fax. 0121-2642859943
E-Mail. info@pratersound.de
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Team
Andreas Speichert (GF)
Maximilian Goesggen (Ton)
Jana Pagenkopf (Licht) u.a.
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PRATERSOUND
Andreas Speichert
Hufelandstr. 46
10407 Berlin
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Bühnenmeister
Andreas Speichert
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Steuer-Nr.: 31 / 539 / 60099
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Programmierung / CMS
PINKDATA®, Andreas Pinkwart
www.pinkdata.de
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bieten wir auch als PDF für den Download an.
1. Vertragspartner
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen der Firma PRATERSOUND und ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder personelle Leistungen der Firma PRATERSOUND benutzen, mieten oder in anderer Form in Anspruch nehmen.
2. Inanspruchnahme
von Geräten und technischen Einrichtungen
a) Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technischen Einrichtungen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, von der Firma PRATERSOUND nach Zweckdienlichkeit bestimmt.
b) Auslieferungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der Firma PRATERSOUND A. Speichert Hufelandstraße 46 in 10407 Berlin.
c) Der Kunde hat sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör bei Übergabe zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Übernahme geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese ordnungsgemäß zu verwahren.
d) Vermietete Gegenstände dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Firma PRATERSOUND nicht weitervermietet oder anderen überlassen und nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden.
e) Durch die Unterschrift auf dem Lieferschein erkennt der Kunde die AGB der Firma PRATERSOUND uneingeschränkt an.
3. Inanspruchnahme von Arbeitskräften
a) Durch die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften durch die Firma PRATERSOUND entsteht zwischen der Firma PRATERSOUND und dem Benutzer ein Dienstverschaffungsvertrag.
b) Durch die Überlassung von Arbeitskräften durch die Firma PRATERSOUND wird die Arbeitgeberposition der Firma PRATERSOUND nicht berührt und ist insbesondere weiterhin allein weisungsberechtigt.
4. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung
a) Mit dem Tage der zur Verfügungsstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme durch die Firma PRATERSOUND die Gefahr auf den Benutzer über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der Zurverfügungstellung an bis zur Rücknahme haftet. Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko, und zwar auch dann, wenn der Transport von der Firma PRATERSOUND durchgeführt wird.
b) Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden, der verpflichtet ist, der Firma PRATERSOUND von allen auftretenden Schäden unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.
c) Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl der Firma PRATERSOUND entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Benutzer in Rechnung gestellt.
d) Der Kunde haftet der Firma PRATERSOUND für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche der Firma PRATERSOUND durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer, der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitskräfte sowie aller sonstigen Personen, die sich aus Anlass der Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände oder an sonstigen Aufnahmeorten aufhalten, die durch die Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände verursacht werden bzw. damit in Zusammenhang stehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch Folge- und Ausfallschäden, die der Firma PRATERSOUND durch das Schadensereignis entstehen (z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle). Der Kunde ist der Firma PRATERSOUND gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln der Technik verantwortlich.
e) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. Soweit ein Versicherungsschutz durch die Firma PRATERSOUND gegeben ist, ist die Firma PRATERSOUND berechtigt, den Kunden mit den anteiligen Versicherungskosten zu belasten.
5. Haftung der Firma PRATERSOUND
a) Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Die Firma PRATERSOUND übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen Schäden - gleich welcher Art - entstehen.
b) Die Firma PRATERSOUND übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrages nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte
c) Sofern die Firma PRATERSOUND durch nicht von ihr zu vertretende Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördliche Anordnungen, begründete Terminüberschreitungen anderer Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- oder Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu. Die Firma PRATERSOUND wird sich in solchen Fällen jedoch bemühen, dem Kunden auch nach Ablauf der Vertragszeit seine Betriebseinrichtungen und Arbeitskräfte für die Dauer der Ausfallzeit zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die Firma PRATERSOUND unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Verpflichtungen wirtschaftlich zumutbar ist.
d) In allen sonstigen Fällen gilt für die Haftung der Firma PRATERSOUND folgendes:
I. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
II. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Gesetz haftet die Firma PRATERSOUND auch nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
e) Ist eine durch die Firma PRATERSOUND erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich die Firma PRATERSOUND unter Ausschluss weitergehender Ansprüche - nach ihrer Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern. Die Haftung für Mängelfolge - sowie Begleitschäden - ist ausgeschlossen.
6. Rücktritt vom Vertrag
Bei Bekannt werden ungünstiger Kreditverhältnisse des Kunden sowie im Fall des Zahlungsverzuges hat die Firma PRATERSOUND das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Benutzer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzforderungen seitens des Kunden zurücktreten.
7. Mietzins bzw. Benutzungsentgelt
a) Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen Leistungen sowie für die Stellung von Arbeitskräften gelten die während der Mietdauer jeweils geltenden Preislisten der Firma PRATERSOUND
b) Leistungen und Lieferungen der Firma PRATERSOUND werden grundsätzlich täglich erfasst und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
8. Zahlung
Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an die Firma PRATERSOUND zu leisten, und zwar so, dass die Firma PRATERSOUND den vollen Gegenwert in verlustfreier Kasse erhält. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Kunden noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können, ohne vorherige Mahnung, Verzugszinsen bis zu 5% über Bundesbankdiskont berechnet werden. Anwalts- Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden.
9. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den mit der Firma PRATERSOUND geschlossenen Verträgen ist unzulässig.
10. Sonstige Bedingungen
a) Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann.
b) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma PRATERSOUND und dem Benutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin vereinbart.

